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   VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17.KO   

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https://dejure.org/2017,44392
VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17.KO (https://dejure.org/2017,44392)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03.11.2017 - 5 K 344/17.KO (https://dejure.org/2017,44392)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03. November 2017 - 5 K 344/17.KO (https://dejure.org/2017,44392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer rechtens

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer nicht gezahlt - Zwangsstilllegung vom KFZ

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kraftfahrzeugsteuer nicht gezahlt - Zwangsstilllegung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer rechtens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Steuer nicht gezahlt, Auto stillgelegt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.12.2017)

    Kfz-Steuer: Bei Streit zunächst besser zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer rechtens - Zulassungsbehörde darf bei Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer Fahrzeug von Amts wegen abmelden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 26.02.2014 - M 23 K 11.4724

    Abmeldung von Amts wegen

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17
    Die Zulassungsstelle ist nämlich bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 KraftStG an die Abmeldung von Amts wegen gebunden (vgl. VG München, Urteil vom 26. Februar 2014 - M 23 K 11.4724 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2011 - 12 ME 93/11

    Abmeldebescheid gem. § 14 Abs. 1 S. 2 KraftStG als eine Vollstreckungsmaßnahme;

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17
    Denn durch die Androhung wird deren Zweck, den Betroffenen zur Befolgung der ihm auferlegten Handlungspflichten anzuhalten, auch in den Konstellationen des § 14 Abs. 1 KraftStG erreicht (a. A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2011 - 12 ME 93/11 -, juris Rn. 6, wonach die Vorschrift des § 14 KraftStG unmittelbar zur zwangsweisen Durchsetzung der Abmeldung des betreffenden Kraftfahrzeuges ermächtige, sodass für eine Androhung nach dem Landesvollstreckungsgesetz kein Raum bliebe; i. E. wie hier VG München, a. a. O., juris Rn. 30; VG Cottbus, Urteil vom 4. Februar 2013 - 1 K 720/11 -).
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 686/09

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei Kraftfahrzeugsteuerschulden

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17
    Eine solche Pflicht lässt sich weder aus dem Wortlaut, noch aus dem Sinn und Zweck des § 14 KraftStG herleiten (VG des Saarlandes, Urteil vom 24. Februar 2010 - 10 K 686/09 -, juris Rn. 24).
  • VG Meiningen, 13.01.2004 - 2 K 677/02

    Verkehrsrecht; Verkehrsrecht; Kraftfahrzeug; Steuer; Zwangsabmeldung; Amtshilfe

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17
    Selbst wenn die Kammer der hiervon abweichenden Auffassung des Verwaltungsgerichts Meiningen folgen würde (VG Meiningen, Urteil vom 13. Januar 2014 - 2 K 677/02.Me - a. A. VG des Saarlandes, a. a. O., juris Rn. 24 ff.; VG München, a. a. O., juris Rn. 28) und erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Steuerschuld und dementsprechende Ermittlungspflichten der Zulassungsstelle verlangen sollte, wären diese Voraussetzungen vorliegend eingehalten worden.
  • VG Cottbus, 04.02.2013 - 1 K 720/11

    Verkehrsrecht

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17
    Denn durch die Androhung wird deren Zweck, den Betroffenen zur Befolgung der ihm auferlegten Handlungspflichten anzuhalten, auch in den Konstellationen des § 14 Abs. 1 KraftStG erreicht (a. A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2011 - 12 ME 93/11 -, juris Rn. 6, wonach die Vorschrift des § 14 KraftStG unmittelbar zur zwangsweisen Durchsetzung der Abmeldung des betreffenden Kraftfahrzeuges ermächtige, sodass für eine Androhung nach dem Landesvollstreckungsgesetz kein Raum bliebe; i. E. wie hier VG München, a. a. O., juris Rn. 30; VG Cottbus, Urteil vom 4. Februar 2013 - 1 K 720/11 -).
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